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Dolmetschen

BEGLEITDOLMETSCHEN

Dolmetschen für Einzelpersonen und Gruppen bei Besichtigungen, Stadtführungen etc., Dolmetschen bei Gesprächen und Veranstaltungen aller Art (z. B. Mandantengespräche, Verständigung zwischen Arzt und Patient etc.).

 

 

BEHÖRDENDOLMETSCHEN

Dolmetschen für Einzelpersonen oder Gruppen bei Behörden aller Art (z. B. Sozialamt, Standesamt, Rentenversicherung etc.).

 

 

 

GERICHTSDOLMETSCHEN

Dolmetschen vor Gerichten und Behörden. Der Dolmetscher muss allgemein be- oder vereidigt bzw. ermächtigt sein. In Ausnahmefällen kann durch den vorsitzenden Richter eine Vereidigung vor Ort vorgenommen werden. Wobei wir bei derartigen Einsätzen in der Regel grundsätzlich allgemein be- oder vereidigte Dolmetscher einsetzen.

 

INTERKULTURELLE KOMMUNIKATION

Diese Form des Dolmetschens gewinnt immer mehr an Bedeutung, da der Dolmetscher nicht nur zwischen zwei Sprachen, sondern auch zwischen den Kulturen vermittelt.

KONFERENZDOLMETSCHEN

Simultanes oder konsekutives Dolmetschen auf Konferenzen, Tagungen etc. allein oder im Team, auf Wunsch mit dem notwendigen technischen Equipment.

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